AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?
@dnadell
Gute Besserung an deinen Sohn. Bezüglich der BG sollte er nochmal tätig werden. Da klapps des öfteren nur mit Widerspruch / Klage, grade bei so einem ungeklärten Sachverhalt.
@Thema
Wie sieht es eigentl. aus: Holt sich das Jobcenter von der Schufa oder irgendwem die Anzahl der Konten?
Man könnte ja ein zweites / drittes / viertes Konto haben. Solange nur die Kontoauszüge das Einzahlungskonto vorgelegt werden muss, besteht dort doch auch die Möglichkeit Schindluder zu treiben, oder?
@dnadell
Gute Besserung an deinen Sohn. Bezüglich der BG sollte er nochmal tätig werden. Da klapps des öfteren nur mit Widerspruch / Klage, grade bei so einem ungeklärten Sachverhalt.
@Thema
Wie sieht es eigentl. aus: Holt sich das Jobcenter von der Schufa oder irgendwem die Anzahl der Konten?
Man könnte ja ein zweites / drittes / viertes Konto haben. Solange nur die Kontoauszüge das Einzahlungskonto vorgelegt werden muss, besteht dort doch auch die Möglichkeit Schindluder zu treiben, oder?